REFA Hessen-Newsletter 02/2019
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Neuerungen bei der Förderung von beruflichen Weiterbildungen in 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem 2. Newsletter in diesem Jahr geht es um Neuerungen in 2019 bei den Förderungen von beruflichen Weiterbildungen. Die Artikel sollen Ihnen die Entscheidung erleichtern Ihren Karriereweg fortzusetzen. Sie wollen sich Wünsche erfüllen oder auch gesteckte Ziele erreichen, sich auf die digitale Arbeitswelt vorbereiten?
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schlambor
REFA Hessen
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Förderung von Weiterbildungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweitert. Die von der Bundesregierung bereitgestellten Gelder für die sogenannte Qualifizierungsoffensive sollen Beschäftigten die Chance geben, sich fit zu machen – fit für die digitalisierte Arbeitswelt.
Mit dem am 1. Januar in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Weiterbildungsberatung bei den Bundesagenturen. Diese soll die „Beschäftigungsfähigkeit“ von Arbeitnehmern erhalten oder auch verbessern. Durch eine berufliche Weiterbildung soll ein beruflicher Aufstieg ermöglicht und Arbeitslosigkeit verhindert werden.
Die Förderung ist jetzt generell möglich, wenn
- der Erwerb des Berufsabschlusses mindestens vier Jahre zurückliegt und
- die Beschäftigten in den letzten vier Jahren vor der Antragstellung nicht an einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass die Weiterbildungen
- außerhalb des Unternehmens stattfinden
- oder von einem zugelassenen Träger im Unternehmen durchgeführt werden.
- Die Dauer der Weiterbildung muss mehr als 160 Stunden (vier Wochen) betragen.
- Der Weiterbildungsträger muss zugelassen sein.
- Es müssen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt werden, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich in den meisten Fällen der Arbeitgeber an den Weiterbildungskosten beteiligt, da es sonst keine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit gibt. Je nach Größe des Unternehmens ist die Arbeitgeberbeteiligung unterschiedlich.

Aufstiegs
BAföG
Mit dem „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)“ sollen Teilnehmer bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt werden. Gefördert werden Meisterkurse oder solche mit einem vergleichbaren Fortbildungsabschluss.
Das Aufstiegs-BAföG ist ein einkommensunabhängiger Förderbeitrag. Die Förderung ist altersunabhängig.
Zusätzlich kann ein einkommensabhängiger Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden.
Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Ein Geldgeschenk vom Staat von bis zu 64 % Zuschuss.
Weitere Hinweise vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unter:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Ein Bonus in Höhe
von 1000 €
Die hessische Aufstiegsprämie soll einen zusätzlichen finanziellen Anreiz schaffen, damit sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen. Damit soll der Wirtschaftsstandort Hessen gesichert werden. Die berufliche Weiterbildung wird attraktiver. Zusätzlich wird der Erwerb eines Weiterbildungsabschlusses, der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) auf DQR-Niveau 6 (entspricht den Bachelor-Abschlüssen der Hochschulen) oder auf DQR-Niveau 7 (entspricht den Master-Abschlüssen der Hochschulen) eingeordnet wurde, gefördert.
Merkblatt zur Aufstiegsprämie →
Richtlinie zur Qualifizierungsoffensive →

Zukunft der Arbeit – 70 Jahre REFA Hessen e. V.
„Ein Blick in die Arbeitswelt von morgen“

Melden Sie sich bitte bis
zum 21.03.2019 an!
Seit nunmehr 70 Jahren unterstützt REFA Hessen die Mitarbeiter und Unternehmen der Hessischen Wirtschaft in Fragen zur „Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Humanisierung der Arbeit“ durch passgenaue Weiterbildungsmaßnahmen.
Erleben Sie den Tag mit uns!
Unser Programm am 29.03.2019 ab 10.00 Uhr im REFA-Seminarzentrum, Werner-Heisenberg-Str. 4, 34123 Kassel

Dipl.-Ing. Alexander Appel
(Vorstand REFA Hessen)
Begrüßung und Einleitung

Prof. Dr. Wilfried Jungkind
(Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Lehrgebiet Industrial Engineering)
Industrie 4.0 – Herausforderungen für das Industrial Engineering
An einem Praxisprojekt wird gezeigt, wie das Industrial Engineering die digitale Transformation in Richtung einer Smart Factory durch Methoden, Mitarbeiterbeteiligung und Organisationsentwicklung zentral begleiten kann.

Prof. Dr. Ludger Schmidt
(Universität Kassel,
Fachgebiet Mensch-
Maschine-Systemtechnik)
Mensch-Roboter-Zusammenarbeit und Assistenz mit erweiterter Realität
Einsatz von Roboter-Assistenzsystemen, virtueller und erweiterter Realität am Arbeitsplatz und deren Auswirkungen auf die Mitarbeiter.
Ein Bericht aus verschiedenen Projekten.

Dipl.-Ing. Frank Pöschel
(Leiter AWF Arbeitskreis
„Zeit- und Arbeitswirtschaft“)
Unternehmen wandeln sich, die Zeitwirtschaft bleibt wie sie ist?
Welche Veränderungen in der Arbeits- und Zeitwirtschaft ergibt sich durch die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung in der Arbeitswelt?
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Begleitend dazu wird es viel Zeit zum Gedankenaustausch geben. Für das leibliche Wohl ist gesorgt, bitte melden Sie sich über unsere Homepage oder bei uns in der Geschäftsstelle (Werner-Heisenberg-Str. 4, 34123 Kassel,
Telefon 0561 – 58 14 01,
E-Mail: info@refa-weiterbildung.de) an.

„Machen Sie sich fit für die digitalisierte Arbeitswelt“. Die Zukunft wartet nicht!
Notieren Sie sich diesen Termin oder melden Sie sich einfach gleich an!
- REFA-Grundausbildung 2.0
16.05. – 28.06.2019 Vollzeit in Kassel
13.03. – 18.04.2019 Vollzeit in Bad Wildungen
01.04. – 24.05.2019 Vollzeit in Haiger

Ihre Ansprechpartnerin
Andrea Bauer
Tel.: 0561 – 49 15 78 63
Fax: 0561 – 58 51 947
E-Mail:
seminare@refa-weiterbildung.de