Förderung – Fördermöglichkeiten von beruflicher Weiterbildung
Ihre finanziellen Möglichkeiten der Förderung
Bildungsausgaben sind Investitionen in Ihre Zukunft
Kaum etwas anderes tut der Entwicklung von Menschen so gut, wie in ihre Weiterbildung und Qualifikation zu investieren. Investitionen in das Know-how fördern nicht nur persönliches und professionelles Selbstbewusstsein, sie sichern und schaffen Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum – auch für die Wettbewerbsfähigkeit von Bund, Ländern und EU.
Fördermöglichkeiten für viele Fälle
Ob Weiterbildung von Fach- und Führungskräften, ob Förderung von Berufseinsteigern (Hochschul- und Technikerschulabsolventen oder Meister aus Industrie und Handwerk), ob Eingliederung von Arbeitssuchenden: REFA Hessen hat für Sie zahlreiche Fördermöglichkeiten zusammengestellt.

Wissen, welche Art von Förderungen Ihnen zusteht
Wir zeigen Ihnen, von wem und wie viel Fördergelder für Ihre Investitionen in Ihre Bildung möglich sind. Prüfen Sie hier die Möglichkeiten z.B. von staatlichen Fördermitteln wie auch anderen Möglichkeiten der Ersparnis. Bitte wählen Sie aus, welche Möglichkeit für Sie zutrifft.
Sie sind Unternehmer und interessieren sich für das Thema Förderung?
Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
1. Aufstiegs-BAföG
Aufstiegs-BAföG für alle Aufstiegsfortbildungen
Mit dem „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)“ sollen, Teilnehmer bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützen. Förderung von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss.
Ein einkommensunabhängiger Förderbeitrag
Die Förderung ist altersunabhängig, zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt.
Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Geldgeschenk vom Staat: bis zu 75 % Zuschuss ab August 2020
Ausgenommen davon sind nur die Lehrgangsmaterialien und die optionalen Lehrgangsteile.
Einkommens- und vermögensunabhängig können Sie bis zu 75% Zuschuss erhalten.
Erklärungen zum Aufstiegs-BAföG – Video →
Erhöhung ab dem 01. August 2022 →
Beispielrechnung: Industriemeister ohne IHK Prüfungsgebühren
Ausbildereignung | 490 € |
Industrie-/Logistikmeister | 5.200 € |
Lehrgangsentgelt | 5.690 € |
abzügl. geschenkter Zuschuss 50,0% | – 2.845 € |
=zinsloser Darlehensbetrag | 2.845 € |
abzügl. Erlass von 50% bei Bestehen | – 1.422,50 € |
= Restdarlehensbetrag | 1.422,50 € |
abzüglich Aufstiegsprämie vom Land Hessen (Wohnsitz in Hessen) | 1.000 € |
+ Lehrmaterial (steuerl. absetzbar) | + 430 € |
Effektive Lehrgangskosten | 852,50 € |
Wochenendlehrgang ca. 2,5 Jahre | ca. 28 €/Monat |
Antragsformulare →
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) →
zuständige AFBG-Vollzugsstellen (Hessen) →
Hessen
Ämter für Ausbildungsförderung gibt es bei den Studentenwerken. In Hessen besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Leistungen unter
www.bafög-hessen.de online zu stellen.
2. Aufstiegsprämie
1.000– € Aufstiegsprämie
Sie haben in 2018 eine IHK-Prüfung zum Industriemeister/-in oder Fachmeister/-in erfolgreich abgeschlossen?
Jetzt haben Sie die Möglichkeit eine weitere Förderung, – die Aufstiegsprämie des Landes Hessen zu beantragen.
Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft →
Merkblatt zur Aufstiegsprämie →
Richtlinie zur Qualifizierungsoffensive →
Dieser Bonus ist keiner Einkunftsart zuzuordnen und somit nicht einkommensteuerpflichtig. Zudem mindert er Ihren Werbungskostenabzug nicht.
(FG München, Urteil vom 30.05.2016, 15 K 474/16)
3. Weiterbildungsstipendium
Begabtenförderung für Berufserfahrene
Für Absolventinnen und Absolventen beruflicher Ausbildungen
Die Förderung richtet sich an Frauen und Männer mit Berufserfahrung, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert sind und herausragende Leistungen erbringen. Ein Studium kann die beruflichen Aufstiegschancen für begabte Fachkräfte erheblich verbessern.
Maximal 8.100 Euro
Die SBB-Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums.
Die Förderung umfasst Zuschüsse für Kosten von fachlichen oder außerfachlichen anspruchsvollen Weiterbildungen in Höhe von insgesamt max. 8.100,- €, verteilt auf über 3 Jahre. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend durchgeführt werden.
4. WeGebAU
Qualifizierungsinitiative für Arbeitnehmer ab 45 Jahren
Für wen?
- geringqualifizierte Beschäftigte
- Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen.
Mitarbeiter die vom Arbeitgeber während der Dauer der Qualifizierung bei einer Lohnfortzahlung freigestellt werden.
Eine Erstattung der Lehrgangsgebühren ist möglich.
- Bei Mitarbeitern, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, tragen die Agenturen für Arbeit bis zu 75% der Lehrgangskosten.
- Bei jüngeren Mitarbeitern ist eine Förderung bis zu 50% möglich.
5. Steuern sparen
Fortbildung – Weiterbildung – beruflich bedingt
Der Meistertipp: Damit Sie Ihre Bildungskosten als Werbungskosten absetzten können, muss die Weiterbildungsmaßnahme beruflich veranlasst sein. Ein Anlass liegt z. B. vor, wenn Sie
- im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden bleiben oder Ihre beruflichen Kenntnisse erweitern wollen
- einen neuen Beruf erlernen wollen
- höhere Einkünfte erzielen oder aktuelle Einkünfte sichern wollen.
Steuerliche Anerkennung auch ohne eigene Einkünfte
Bildungsmaßnahmen werden auch dann steuerlich anerkannt, wenn sie in Jahren ohne eigene Einkünfte stattfinden. Das heißt:
Eine berufliche Fortbildung kann auch dann vorliegen, wenn momentan kein Beruf ausgeübt wird. Allerdings muss die Fortbildung in einem konkreten Zusammenhang mit einer künftigen Berufstätigkeit stehen. Die zeitliche Gestaltung der Weiterbildung ist für die Anerkennung unerheblich. Abend- oder Wochenendkurse können genauso berücksichtigt werden wie Blockunterricht oder ein Selbststudium.
Folgende Kosten können Sie steuerlich geltend machen
- Seminargebühren
- Prüfungsgebühren
- Reisekosten zu den Seminaren und Lerngruppen
- Fahrtkosten sind höher abziehbar als sonst Reisenebenkosten (Fahrtkosten z.B. pauschal z.Zt. 0,30 €)
- Verpflegungskosten, Übernachtungskosten, Parkgebühren)
- Arbeitsmittel wie z.B. Computer und Software
- Büromaterial- Finanzierungskosten für ein Bildungsdarlehen
- Arbeitszimmer
- Fachliteratur
6. Förderung für Soldaten
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Eine Vorbereitung auf das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst bei der Bundeswehr leistet der Berufsförderungsdienst. Berufliche Weiterbildung soll die Chance zu einem beruflichen Aufstieg unterstützen.
7. Weiterbildung für Ihr Personal
Mehr Weiterbildung für Ihr Personal – mehr Möglichkeiten für Ihr Unternehmen
- Fachkräftemangel
- Digitalisierung
- Strukturwandel
Weiterbildung unterstützt Sie, Potenziale zu identifizieren und durch die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter auszuschöpfen.
8. Förderung für Arbeitssuchende
Beruflich wieder einsteigen
Planen Sie Ihren beruflichen Wiedereinstieg Schritt für Schritt:
- Ziel für den Wiedereinstieg festlegen. Definieren Sie das Ziel Ihrer Rückkehr in den Beruf.
- Wiedereinstiegsweg finden. Vergleichen Sie mögliche Wege zur Berufsrückkehr.
- Rahmenbedingungen klären. Worauf Sie bei der Auswahl eines Angebotes achten sollten.
- Erfolgreich zurück in den Beruf. Starten Sie Ihren beruflichen Wiedereinstieg.
9. Förderdatendank des Bundes
Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU
Ein Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Es werden die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind.
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie persönlich und individuell!
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Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gern sowohl persönlich als auch per Video-Konferenz zur Verfügung.

Kassel – Seminarzentrum
Alexander Appel
Fon: 0561 – 58 14 01
Mob: 0172 – 564 25 43
E-Mail: a.appel@refa-weiterbildung.de

Haiger – Seminarzentrum
Berthold Königs
Fon: 02773 – 813 2772
Mob: 0151 – 505 244 00
E-Mail: b.koenigs@refa-weiterbildung.de
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