Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen des REFA Hessen e.V.,
Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung
(als „REFA“ abgekürzt)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen REFA und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt REFA nicht an, es sei denn, REFA hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(3) Bei Personenbenennung wie Teilnehmer, Mitarbeiter, Trainer, Tutor und ähnlichen und bei Zertifikatstiteln wird der einfachen Lesbarkeit halber stets die männliche Form verwendet. Selbstverständlich werden damit Frauen und Männer sowie Divers gleichermaßen angesprochen.
§ 2 Preise
(1) Es gelten die Preise, die für die jeweilige Veranstaltung im aktuellen Veranstaltungsprogramm oder im Internet veröffentlicht wurden.
(2) Sind dort Prüfungsentgelte nicht separat aufgeführt, sind diese im Veran-staltungspreis enthalten. Eine Ausnahme bilden die Prüfungsvorbereitungslehrgänge zu den Aufstiegsfortbildungen der Industrie- und Handelskammer (IHK). Hierbei führt die IHK die Prüfung durch und der Preis ist nicht im Veranstaltungsentgelt enthalten.
(3) Falls der Teilnehmer an der festgesetzten REFA-Prüfung nicht teilnimmt oder diese Prüfung nicht besteht und dadurch eine Nachprüfung erforderlich wird, ist diese kostenpflichtig. Eine schriftliche Nachprüfung zu einem REFA-Standard-Seminar kostet 100,00 €, bei externen Prüfungsstellen z. B. Zertifizierungsgesellschaften können höhere Entgelte anfallen.
(4) Falls ein Teilnehmer bestimmte Unterrichtsinhalte in einer zuvor besuchten Schulung wiederholen möchte, ist dies zu folgenden Konditionen möglich:
– bei Wiederholung von 0 bis zu 50 Seminarstunden berechnen wir 250,- €
– bei Wiederholung von 51 bis 100 Seminarstunden berechnen wir 450,- €
– bei Wiederholung von 101 bis 150 Seminarstunden berechnen wir 600,- €
Wiederholt der Teilnehmer mehr als 150 Seminarstunden erstellen wir ein separates Angebot.
(5) Für das Erstellen von Ersatzzertifikaten (z.B. bei Verlust durch den Teilnehmer) berechnen wir pro Fall 30,- € und zusätzlich pro ausgestelltem Zertifikat 12,- €)
(6) Bei Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern ist REFA zum Rücktritt berechtigt.
§ 3 Umsatzsteuer
(1) Die Preise sind umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Ziffer 21 bzw. Ziffer 22 UStG. Sollten einige Lehrmaterialien umsatzsteuerpflichtig sein, ist die Umsatzsteuer im Preis enthalten.
(2) Tagungen und Kongresse sind meist umsatzsteuerpflichtig. Die anfallende Mehrwertsteuer ist, soweit nicht anders angegeben, in den Preisen enthalten und wird auf der Rechnung getrennt ausgewiesen.
(3) Es gelten die aktuellen Umsatzsteuersätze gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Preisänderungen aufgrund von Umsatzsteuerveränderungen behält sich REFA vor.
§ 4 Allgemeine Veranstaltungsinformationen
(1) REFA-Veranstaltungen stehen jedem Bildungswilligen offen (soweit diese nicht als geschlossene Firmenveranstaltungen oder geschlossene Koopera-tionsveranstaltungen ausgewiesen sind).
(2) Soweit für einzelne Veranstaltungen Zugangsvoraussetzungen bestehen, wurden diese ausschließlich nach fachlichen Gesichtspunkten getroffen.
(3) Umfang und Inhalt der Veranstaltungen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Veranstaltungsprogramm.
(4) REFA behält sich vor, Ersatzlehrkräfte einzusetzen und/oder Inhalte geringfügig zu ändern.
§ 5 Anmeldung
(1) Anmeldungen können schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail sowie Online über www.refa-weiterbildung.de erfolgen.
(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Da für einige Veranstaltungen die Teilnehmerzahl begrenzt ist, liegt eine frühzeitige Anmeldung im Interesse der Teilnehmer.
(3) Nach erfolgter Anmeldung erhält der Besteller innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Anmeldebestätigung. In der Regel wird diese Anmeldebestätigung per E-Mail an die bekannte Mailadresse versendet.
(4) Bei Online-Anmeldungen z. B. über unsere Homepage www.refa-weiterbildung.de gelten folgende besondere Regelungen des Fernabsatzgesetzes:
- Widerrufsrecht – Ihre Anmeldung können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Anmeldebestätigung inkl. AGB’s in Textform (per E-Mail oder Brief), jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312g abs. 1 Satz 1 BGB i.V. m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung des Widerrufrechts genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die Geschäftsstelle von REFA Hessen e.V. mit Sitz in Kassel zu richten.
- Widerrufsfolgen – Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Seminarunterlagen) herauszugeben. Kann der Teilnehmer die empfangene Leistung sowie Nutzung (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückerstatten bzw. herausgeben, muss der Teilnehmer Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf erfüllt werden müssen, siehe § 8 Absatz 3. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung des Teilnehmers, für REFA mit deren Empfang.
- Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.
§ 6 Kostenübernahme
(1) Sollte ein Dritter (Arbeitgeber, Agentur für Arbeit, …) die Veranstaltungskosten übernehmen, muss dieser den Teilnehmer anmelden oder der Teilnehmer eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung beifügen.
(2) Andernfalls werden dem Teilnehmer die Kosten in Rechnung gestellt und er haftet für die Bezahlung.
§ 7 Rücktritt des Teilnehmers
(1) Wird eine Anmeldung bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zurückgezogen, ist kein Entgelt fällig.
(2) Bei einer Abmeldung in der Zeit von 4 Wochen bis zum Beginn der Veranstaltung gilt: Bei Einzelveranstaltungen mit einem Gesamtumfang von 120 und weniger Unterrichtsstunden werden 50 % des Entgeltes fällig. Bei Veranstaltungen von mehr als 120 Stunden werden 30 % des Entgeltes fällig.
(3) Bei Rücktritt, Kündigung oder bei nicht Erscheinen nach dem Beginn der Veranstaltung gilt: Bei Lehrgängen von 120 und weniger Unterrichtsstunden wird das volle Entgelt unverzüglich fällig. Bei Veranstaltungen von mehr als 120 Stunden wird das anteilige Entgelt bis zum Eingang der Kündigung, mindestens jedoch 30 % des Entgeltes fällig.
§ 8 Veranstaltungsabbruch
(1) Bricht ein Teilnehmer aus nachweislich wichtigen persönlichen oder betrieblichen Gründen ab, so werden ihm die noch fehlenden Stunden zur Fortsetzung der Ausbildung in einer späteren gleichen Veranstaltung gutgeschrieben. Sollte keine gleiche oder entsprechende Veranstaltung stattfinden, verfällt dieser Anspruch.
§ 9 Rücktritt durch REFA
(1) REFA behält sich vor, ausgeschriebene Veranstaltungen bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen dringenden Gründen abzusagen. Eine solche Absage erfolgt in der Regel rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn schriftlich in Form einer E-Mail an die bekannte Kontaktadresse.
(2) REFA ist dann verpflichtet, das Entgelt ohne Abzug zurückzuerstatten, sofern es bereits entrichtet ist.
(3) Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers / Teilnehmers ist ausgeschlossen.
§ 10 Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Der Rechnungsbetrag ist jeweils nach Erhalt der Rechnung in voller Höhe ohne Skontoabzug unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu zahlen. REFA ist berechtigt, Bescheinigungen, Zeugnisse bzw. Urkunden erst nach vollständiger Bezahlung auszugeben.
(2) Bei Zahlungsverzug kann der Teilnehmer vom weiteren Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Daraus entstehende Schäden gehen zu Lasten des Teilnehmers.
(3) Besondere Konditionen, wie Teilzahlungen oder mögliche Darlehen über Banken, sind mit REFA gesondert zu regeln.
§ 11 Verpflichtung des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich
- zur regelmäßigen Teilnahme an den gebuchten Veranstaltungen.
- mit einer Anwesenheitskontrolle einverstanden zu sein.
- die Prüfungsrichtlinien für die von ihm besuchte Veranstaltung anzuerkennen (Prüfungsrichtlinien werden dem Teilnehmer ausgehändigt oder liegen in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme innerhalb der Geschäftszeiten aus).
- die Hausordnung am Ort der Veranstaltung anzuerkennen.
(2) REFA behält sich vor, bei Nichteinhaltung der unter Absatz 1 genannten Punkte oder sonstigem fahrlässigen bzw. unsittlichen Handeln den Teilnehmer vom Unterricht auszuschließen und seitens REFA eine Kündigung auszusprechen. Sondervereinbarungen bzgl. Zahlungen bleiben hiervon unberührt. Hieraus entstehende Schäden gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. Bestellers.
(3) Eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte seitens REFA erfolgt nicht.
§ 12 Sonderregelungen für Teilnehmer mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
(1) Teilnehmer mit Bildungsgutschein/-en können durch Nachweis einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (mind. 16 Stunden/Woche und nachweislich gültiger Arbeitsvertrag), durch Nachweis einer andauernden Krankheit oder falls Ihnen die Förderung durch die Agentur für Arbeit nicht bewilligt bzw. entzogen wird, die Teilnahme ohne Entgelt stornieren.
(2) Sofern der Teilnehmer während der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit antritt oder nachweislich längerfristig erkrankt, kann er die Veranstaltung jederzeit abbrechen, ohne dass ihm Kosten entstehen.
(3) Bei frühzeitiger Beendigung der Maßnahme hat der Teilnehmer einen Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung mit Inhalt, Zeitraum und Unterrichtsstunden.
§ 13 Sonderregelungen für Firmen- oder Kooperationsveranstaltungen
(1) Umfang und Inhalt der Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsspezifikation, die Gegenstand des Angebotes ist.
(2) REFA stellt für die jeweilige Veranstaltung Lehrkräfte sowie das Material gemäß Veranstaltungsspezifikation zur Verfügung.
(3) Der Auftraggeber wird die Durchführung der Veranstaltung durch geeignete Maßnahmen, wie Bereitstellung von Geräten, Medien und sachgerecht ausgestattete Schulungsräume, unterstützen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Eine Anpassung des Veranstaltungsprogramms, der Vorgehensweise oder des Schulungsmaterials an spezifische Wünsche des Auftraggebers bedarf der schriftlichen Vereinbarung auf der Basis eines besonderen Auftrages.
(5) Für die Fälligkeit der Leistung gelten die jeweils in der Auftragsbestätigung bzw. im Angebot festgelegten Termine. Falls REFA bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug gerät, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Vorsatz nicht geltend gemacht werden.
(6) Nimmt der Auftraggeber die Veranstaltung nicht zum vereinbarten Termin ab, so bleibt REFA das Recht zur Berechnung seines entgangenen Erlöses, wenn der Dozent nicht anderweitig gleichwertig eingesetzt werden kann.
(7) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen REFA, die Erfüllung des Auftrages um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die REFA die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
(8) Die Entgelte einschließlich Veranstaltungsunterlagen und sonstiger Hilfsmittel ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Die Reisekosten und Spesen des Dozenten übernimmt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(9) Dem Auftraggeber ist nicht gestattet, selbst die Veranstaltung abzuhalten.
§ 14 Allgemeine Regelungen
(1) REFA kann den Teilnehmern gegenüber keine Haftung übernehmen, dies gilt insbesondere bei Unfällen und Verlust bzw. Beschädigung von Kleidungsstücken.
(2) Der in der Veranstaltung vermittelte Lehrstoff, der in den Veranstaltungsunterlagen dokumentiert ist, und die verwendeten Vordrucke unterliegen dem Copyright. Kein Teil der Veranstaltungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung des REFA Bundesverbandes des Fachverbandes oder bei Landesverbandsunterlagen des REFA Hessen e.V., auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
(3) Die Ausbildungs- und Prüfungssprache ist deutsch.
§ 15 Datenschutz
(1) Der Teilnehmer stimmt der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung der für die Veranstaltungsorganisation und -durchführung erforderlichen personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte wird ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist der Datenaustausch bei Kooperationsveranstaltungen zwischen den Kooperationspartnern sowie externen Prüfungsstellen.
(3) Alle personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung unserer Interessenten, Kunden und Mitglieder erhoben, verarbeitet und genutzt. Unsere Mitarbeiter sind von uns gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) schriftlich verpflichtet worden.
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Kassel.
§ 17 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergänzend gelten in diesem Falle die gesetzlichen Bestimmungen.
Allgemeine Leistungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des REFA Hessen e.V.
(als „REFA“ abgekürzt)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Lieferungen und Leistungen des REFA erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, soweit nicht in den vorstehenden Geschäfts-bedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen etwas anderes geregelt ist.
(2) Abschlüsse und Vereinbarungen werden, soweit sie diese Bedingungen abändern, sind erst durch die schriftliche Bestätigung seitens REFA verbindlich.
(3) Einkaufsbedingungen der Geschäftspartner sind für REFA nicht verbindlich, auch wenn er solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
§ 2 Angebot, Auftrag
(1) An seine Angebote hält sich REFA für die Dauer von 60 Tagen gebunden.
(2) Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(3) Vorstehende Bestimmungen gelten auch für Auftragsergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
§ 3 Zahlung
(1) Die Zahlung ist jeweils nach Erhalt der Rechnung sofort in voller Höhe ohne Skontoabzug unter Angabe der Kunden- und Rechnungs-Nummer zu leisten.
(2) Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.
(3) Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge.
§ 4 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % zuzüglich MwSt. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.
(2) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des REFA.
§ 5 Lieferung
(1) Verlangt der Käufer, dass die verkaufte Sache an einen von ihm bestimmten Ort versandt wird, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sache der zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt ausgeliefert wurde. Sollte der Versand ohne Verschulden des REFA unmöglich sein, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 6 Rücktritt vom Kaufvertrag – Leistungsvertrag
(1) Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. Leistungsvertrag kommt nur in Betracht, wenn dem Besteller ein solcher ausdrücklich (schriftlich) vorbehalten ist.
§ 7 Eigentum, Urheberrecht
(1) Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung, sind vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung, fotomechanische Wiedergabe, Speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen – auch auszugsweise – sind nur mit Genehmigung des REFA Bundesverbandes, des REFA Fachverbandes oder bei Landesverbandsunterlagen dem REFA Hessen e.V. gestattet.
(2) Angebote dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Kassel.
§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergänzend gelten in diesem Falle die gesetzlichen Bestimmungen.